Stichwahl · 22. März 2026 · Zirndorf

Warum Stichwahl?

Zirndorf wählt ein zweites Mal. Am 8. März hat niemand die absolute Mehrheit erreicht. Deshalb entscheidet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten, wer ins Rathaus einzieht.

Was ist eine Stichwahl?

Bei der Bürgermeisterwahl in Bayern gilt das Prinzip der absoluten Mehrheit: Wer gewählt sein will, braucht mehr als 50 % der gültigen Stimmen – nicht nur mehr als alle anderen.

Erreicht das im ersten Wahlgang niemand, treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an. Diesmal reicht die einfache Mehrheit: Wer mehr Stimmen bekommt, gewinnt.

Kurzformel: 1. Wahlgang = absolute Mehrheit nötig (>50 %). Stichwahl = einfache Mehrheit reicht.

Das Ergebnis vom 8. März

Von neun Kandidatinnen und Kandidaten sind zwei in die Stichwahl eingezogen:

Marcus Spath

Zirndorfer Bürger-Gemeinschaft (ZBG)

~31–34 %

Platz 1

Tom Hesselberger

CSU (Christlich-Soziale Union)

~22–23 %

Platz 2

Die übrigen sieben Kandidatinnen und Kandidaten – darunter Sandra Hauber (SPD) – scheiden aus. Ihre Wählerinnen und Wähler können am 22. März neu entscheiden oder zuhause bleiben.

Historische Dimension: Die SPD hat das Bürgermeisteramt in Zirndorf seit Kriegsende 1945 ununterbrochen gehalten. Zum ersten Mal seit über 80 Jahren steht fest: Der neue Bürgermeister kommt nicht von der SPD.

Warum ist die Stichwahl so wichtig?

Bei Stichwahlen ist die Wahlbeteiligung typischerweise deutlich niedriger als beim ersten Durchgang. Das bedeutet: Jede einzelne Stimme zählt mehr.

Wählerinnen und Wähler, die beim ersten Mal für einen der ausgeschiedenen Kandidaten gestimmt haben, können jetzt entscheiden, ob und wen sie in der Stichwahl unterstützen möchten – oder ob sie nicht teilnehmen. Diese „Wanderstimmen" werden am 22. März wahrscheinlich ausschlaggebend sein.

Wie funktioniert die Abstimmung?

Die Stichwahl läuft genauso ab wie der erste Wahlgang:

📅
Datum: Sonntag, 22. März 2026
🕗
Wahlzeit: 8:00 – 18:00 Uhr
📍
Wahllokal: Dasselbe wie beim ersten Wahlgang
✉️
Briefwahl: Wer noch keinen Wahlschein beantragt hat, kann dies bis Freitag, 20. März, beim Rathaus Zirndorf tun.
Wahlberechtigt: Alle Personen, die auch am 8. März wahlberechtigt waren.

Rechtliche Grundlage

Die Stichwahl ist in der Gemeindeordnung Bayern (GO Bay) § 46 geregelt: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden in direkter Wahl gewählt. Erhält niemand die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten statt.

Mehr zur Stichwahl

Diese Seite ist Teil des OpenZirndorf-Projekts zur transparenten Wahlbegleitung. Alle Informationen ohne Wahlempfehlung. ·